Elektronische Patientenakte

Elektronische Patientenakte & Digitale Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine Datenbank, in der Behandlungsdaten, die Anamnese, Allergien, Medikamente und viele weitere Gesundheitsdaten von Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, einheitlich und landesweit gespeichert werden.

Die elektronische Krankenakte soll behandelnden Patienten mithilfe des schnelleren Informationsaustausches unter den Ärzten bessere und zielgerichtetere Betreuungsmöglichkeiten bieten. Die elektronische Krankenakte ist ein wichtiger Teil der von Gesundheitsbehörden angestrebten E-Health-Konzepte.

Definition elektronische Patientenakte & digitale Patientenakte

Die elektronische & digitale Patientenakte soll Ärzten, Apothekern und Pflegeeinrichtungen bei Bedarf die Möglichkeit bieten, die Akte eines Patienten ohne Zeitverlust abrufen zu können. Vorausgesetzt der Patient stimmt der elektronischen Verarbeitung und Speicherung seiner Daten in der elektronischen Patientenakte zu. Die elektronische Patientenakte kann zudem von allen behandelnden Medizinern und Einrichtungen erweitert werden, sodass ein umfassendes Bild über den Gesundheitszustand des Patienten geschaffen wird.

Durch die digitale Patientenakte können Prozesse und die Ergebnisqualität in medizinischen Behandlungsabläufen besser gesteuert werden. Die elektronische & digitale Patientenakte ist ein staatlich geplantes System und wird in Deutschland bereits seit dem Jahr 2011 im Rahmen von regionalen Modellversuchen erforscht.

Elektronische & digitale Patientenakte: Aufbau und Inhalte

Die elektronische Patientenakte enthält digital strukturierte Informationen, die auch die Dokumentation von einzelnen Diagnosen und Maßnahmen unterstützt. Die digitale Patientenakte bietet eine Verwendung von gemeinsamen Nomenklaturen, Vokabularen und Wertebereichen, für die es einzustellende Attribute gibt. Der Arzt ist laut § 630f Abs. 2BGB gesetzlich verpflichtet, folgende Inhalte aufzuzeichnen:

  • sämtliche Maßnahmen und Ereignisse, die aus fachlicher Sicht für die aktuelle und zukünftige Behandlung wesentlich ist
  • Ausführliche Anamnese, also aktuelle und vergangenen Beschwerden, Behandlungen sowie die Einnahme von Medikamenten und das psychische Befinden
  • Diagnosen und mögliche Verdachts-Diagnosen
  • durchgeführte Untersuchungen
  • Ergebnisse der Untersuchungen
  • Befunde wie Röntgenbilder, Laborbefunde und Operationsberichte
  • Eingriffe und deren Wirkungen
  • Therapien und ihre Wirkungen
  • mit dem Patienten besprochene Aufklärungen
  • Einwilligungen
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Arztbriefe

Wie die elektronische Patientenakte & digitale Patientenakte einführen?

Bei der Umstellung von handgeschriebenen Patientenakten auf die elektronische Krankenakte ist ein technischer Aufwand unumgänglich. Die meisten Praxen, Apotheken und Gesundheitseinrichtungen verfügen schon über eine geeignete Hardware, also einen Computer, auf dem die entsprechende Software installiert wird. Dabei handelt es sich um sogenannte Praxisverwaltungssysteme (PVS), von denen es rund hundert verschiedene am Markt gibt.

Diese beinhalten neben vielen nützlichen Funktionen auch die elektronische Patientenakte. Jedoch verfügen diese über keine einheitlichen Standards, weshalb die Auswahl nicht immer leichtfällt. Ein PVS ist Voraussetzung dafür, dass die am Datenaustausch teilnehmenden Ärzte miteinander kommunizieren können. Technisch funktioniert diese Kommunikation über einen eigenen Server namens CURANET, mit dem die Praxen mit ihren Praxisverwaltungssystemen angeschlossen sind.

Auf diesen PVS werden die Behandlungsdaten gesammelt und über das Netz anderen Netzteilnehmern zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, eine Praxis oder eine andere gesundheitliche Institution, die Zugriff auf die elektronische Patientenakte hat, benötigt zwei Programme auf dem Rechner. Im PVS werden die Daten gesammelt, welche dann mit dem CURANET synchronisiert werden. Um die vorher handschriftlich geführten Patientenakten in die elektronische & digitale Patientenakte zu übertragen, muss ein aufwendiger Digitalisierungsprozess durchgeführt werden. In der Regel werden diese Akten gescannt, um bei Bedarf Zugriff darauf zu erhalten.

Viele Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen lassen die Digitalisierung von einem Scan Profi, wie www.scan-profi.de, durchführen, der möglichst schnell, professionell und vertrauensvoll vorhandene Akten für die digitale Patientenakte konserviert.

Die elektronische Patientenakte & digitale Patientenakte verwalten

Auf der Suche nach einem passenden Verwaltungsprogramm für die elektronische Patientenakte finden Sie eine umfangreiche Auswahl, die Ihnen verschiedene Funktionen anbietet. Die Preise für die elektronische Patientenakte-Programme reichen von rund 30 bis 300 US-Dollar im Monat, weshalb die Auswahl der passenden Software nicht immer leichtfällt. Verwaltungsprogramme für die digitale Patientenakte zu einem einmaligen Preis gibt es eigentlich nicht.

Dafür können sie auf kostenlose elektronische Patientenakte-Software zurückgreifen. Ein Beispiel für die kostenlose elektronische Patientenakte ist das Programm iHelix der Firma Sajix, die ein führender Anbieter von Informationssystemlösungen für das Gesundheitswesen ist. Das elektronische Patientenakte-Programm deckt die Bedürfnisse von Gesundheitsdienstleistern sowie auch jene von Verbrauchern ab.

Bei iHelix handelt es sich um eine umfassende Suite von HIPAA-konformen Lösungen, die aus einzelnen sowie integrierten Modulen besteht. Das elektronische Patientenakte-Programm beinhaltet eine fortschrittliche elektronische Patientenakte, mit der Ärzte und andere Nutzer maßgeschneiderte Gesundheitsinformationssysteme erstellen können. iHelix bietet Nutzern kostenlos die folgenden Funktionen an:

Rechnungserstellung und AbrechnungMedizinische Terminplanung
Patienten-TerminplanungTerminverwaltung
wiederkehrende TermineOn-Call-Pläne
elektronische & digitale PatientenaktePersonalplanung
KreditplanungDrag & Drop
Mehrere StandorteSelf-Service Portal
No-Show-Nachverfolgung

Hat der Patient Zugriff auf die elektronische Patientenakte?

Bis zum Ende des Jahres 2018 sollen alle Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken die elektronische Patientenakte nutzen. Damit Patienten einen Zugang zu ihren gespeicherten Daten erhalten, wird ein elektronisches Patientenfach (ePF) geboten. Dieses ermöglicht Ihnen die Eigenorganisation Ihrer medizinischen, in der elektronischen Patientenakte gesammelten Daten.

Außerdem ist jeder Arzt gesetzlich laut § 51 Abs. 1 Ärztegesetz dazu verpflichtet, den Patienten Einsicht in die elektronische Patientenakte zu gewähren. Auf Wunsch können Sie eine Herstellung von Abschriften oder Kopien verlangen, für die der Arzt jedoch einen Kostenersatz verlangen darf. Als Patient haben Sie nicht nur ein Recht auf Einsicht in Ihre elektronische Patientenakte, sondern auch auf Richtigstellung unrichtiger Daten.

Des Weiteren können Sie eine Löschung von unzulässig verarbeiteten Daten verlangen, welche die elektronische Patientenakte enthält.

Elektronische Patientenakte & digitale Patientenakte: Worauf achten?

Was eine elektronische Patientenakte enthalten darf, ist im Sozialgesetzbuch nach § 291 a Abs. 3 Nr. 4 SGB V geregelt:

  • Diagnose
  • Befunde
  • Behandlungsberichte
  • Therapiemaßnahmen
  • Impfungen
  • einrichtungsübergreifende Dokumentation

Vorsicht: Diese Daten dürfen aber nicht in die digitale Patientenakte gelangen, wenn der Patient seine Einwilligung, die für die elektronische Krankenakte-Nutzung notwendig ist, nicht abgegeben hat.

Diese elektronische Patientenakte-Einwilligung ist eine weitreichende Entscheidung, die den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten betrifft. Deshalb sollte vor der Einwilligung immer ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt geführt werden. Grundsätzlich soll der Arzt seinen Patienten beschreiben, wie die Behandlungsqualität des Betroffenen durch die elektronische Patientenakte-Nutzung verbessert werden kann. Gleichzeitig muss er aber auch auf Ihre Patientenrechte hinweisen. Sobald der Patient seine Einwilligung zur Verarbeitung der Daten für die digitale Patientenakte gegeben hat, können Gesundheitsdaten schneller abgerufen werden.

Das ist besonders dann von Vorteil, wenn ein Notfall eintritt oder wenn der Arzt gewechselt wird. Sobald der Patient seine elektronische Patientenakte-Einwilligung gegeben hat, übermittelt der Arzt diese an die Krankenkasse, welche die Anwendung „elektronische Patientenakte“ freigeschaltet. Nach der elektronische Patientenakte-Freischaltung kann der Patient genau festlegen, wer auf die Daten der digitalen Patientenakte zugreifen darf.

Außerdem ist der Zugriff immer an die Bedingung geknüpft, dass die Einsicht in die elektronische Patientenakte für die Patientenversorgung notwendig ist. Es dürfen also nicht willkürlich die Daten von Patienten abgerufen werden.

Elektronische Krankenakte: Datenschutz und die digitale Patientenakte

Die elektronische Patientenakte bietet Gesundheitsinformationen, die zu den besonderen Arten personenbezogener Daten gehören. Die elektronische Patientenakte und ihre Daten darauf sind durch den Datenschutz geschützt und unterliegen dem Arztgeheimnis. Das Datenschutzgesetz für die digitale & elektronische Patientenakte besagt, dass Patientendaten nur unter bestimmten Voraussetzungen erhoben, gespeichert und genutzt bzw. weiterverarbeitet werden dürfen.

Damit Krankenhäuser, Ärzte und Apotheker auf die elektronische Patientenakte zugreifen dürfen, bedarf es der regelmäßigen Zustimmung des jeweiligen Patienten. Außerdem ist es nur zulässig die elektronische Patientenakte zu verwenden, wenn sie für die Diagnostik, Behandlung oder Vorsorge gebraucht wird. Eine Weitergabe der Patientendaten an Dritte ist nur in ganz wenigen Ausnahmen zulässig. Auch in diesem Fall ist eine explizite Einwilligung des Patienten notwendig.

Schriftliche arztgeführte Krankenakte vs. elektronische Patientenakte/digitale Patientenakte

Elektronische Patientenakte/Digitale PatientenakteSchriftlich geführte Krankenakte
• Kann von verschiedenen Ärzten betrachtet & vervollständigt werden:
somit umfassendes Bild vom Patienten für jeden Arzt
• Schnelles suchen und finden der Akten
• Sicherer & rechtskonformer Zugriff
• Liegen ausschließlich beim Arzt deines Vertrauens
• Oft schlecht lesbar
• Druckvorlagen lassen sich nicht bearbeiten
• Lange Suche nach den Akten (laut Studien 30 – 40 min pro Tag)

Früher war es üblich, simple Karteikarten als Patientenakten zu führen. Diese Karteikarten lagen natürlich nur bei dem behandelnden Arzt auf. Sie wurden individuell gestaltet und oftmals mit den notwendigsten Informationen befüllt. Sie hatten den Vorteil, dass die gesammelten Daten nur bei dem Arzt des Vertrauens lagen. Ein Informationsaustausch unter den Ärzten, beispielsweise bei einer Behandlung im Spital, fand nur sehr selten statt.

Die elektronische Patientenakte hingegen bietet die Möglichkeit, die Daten von unterschiedlichen Ärzten vervollständigen zu lassen. Jeder behandelnde Mediziner erhält dadurch ein allumfassendes Bild über den Gesundheitszustand seines Patienten. Darüber hinaus ist es viel einfacher, die gewünschten Daten digital abzurufen, als eine Karteikarte in einem Karteikartensystem zu finden. Tatsächlich gibt es Studien, die besagen, dass Ärzte täglich rund 30 bis 40 Minuten für die Suche nach Akten aufwenden.

Die elektronische & digitale Patientenakte bietet einen Datenabruf in Sekundenschnelle. Des Weiteren sind handschriftlich geführte Akten nicht immer lesbar. Die Druckvorlagen dafür sind nicht unbedingt billig, was ebenfalls ein Nachteil ist. Druckvorlagen können außerdem nicht bearbeitet werden, wie das die elektronische Patientenakte ermöglicht. Ein Verlust von Dokumenten, beispielsweise bei einem Wasserschaden oder einem Brand, stellt für die elektronische Krankenakte kein Problem dar, da die Daten automatisch gespeichert werden. Die elektronische & digitale Patientenakte bietet außerdem im Gegensatz zu handschriftlich geführten Patientenakten einen sicheren und rechtskonformen Zugriff.

Die elektronische & digitale Patientenakte und ihre Aufbewahrungsfrist

Für die elektronische Patientenakte gibt es natürlich eine gesetzlich geregelte Aufbewahrungsfrist. Die elektronische Patientenakte und ihre Inhalte müssen gemäß § 51 Abs. 3 Ärztegesetz mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung ist in jeder technischen Form erlaubt und dient der Beweissicherung, falls nachträglich Schadenersatzansprüche eines Patienten gefordert werden.

Wichtig ist diesbezüglich aber zu wissen, dass Schadenersatzansprüche durch Patienten bis zu 30 Jahre rückwirkend eingefordert werden dürfen. Aus diesem Grund ist es ratsam, die elektronische Patientenakte für diesen gesamten Zeitraum aufzubewahren.

Elektronische Patientenakte & digitale Patientenakte: Vor- und Nachteile

Elektronische Patientenakte - VorteileElektronische Patientenakte - Nachteile
die elektronische Patientenakte bietet jedem behandelnden Arzt sofort alle wichtigen Datendie elektronische Patientenakte führt zu datenschutzrechtlichen Bedenken, da diese über eine theoretisch angreifbare Cloud geteilt werden
Patienten haben ebenfalls Zugriff auf die elektronische & digitale Patientenakte und können unabhängig von Ärzten ihre medizinischen Daten verwalten und speichernda nur jene Daten gespeichert werden dürfen, denen der Patient zustimmt, ist die elektronische Patientenakte nur begrenzt aussagekräftig. Deshalb kann sich ein Arzt, der die Daten abruft, nicht unbedingt auf die elektronische Krankenakte verlassen
die elektronische Patientenakte nützt statistischen Verfahren, um Wahrscheinlichkeiten für Krankheiten zu errechnenniemand kann voraussagen, wer in späterer Folge ein Recht erhält, Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu erhalten. Es ist möglich, dass später Krankenkassen, Versicherungen, Politik oder Arbeitgeber Einblick in die digitale Patientenakte erhalten